Funktion "Erklärung überarbeiten" - was steckt dahinter?

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Hallo,

im Bereich der Feststellungserklärungen gibt es einen Button "Erklärung überarbeiten". Dieser taucht auf nachdem man die Daten als vollständig bewertet hat. Die Erklärung wird dann zunächst für die interne Kanzleifreigabe freigegeben, danach dann für die Freigabe vom Mdt usw. 

Was passiert nun mit der Feststellungserklärung wenn ich nach dem Klicken "Daten sind vollständig" noch Änderungen Im Grundstück oder im Mandanten mache? Werden diese Änderungen in die Erklärung übernommen? Oder muss man hier explizit die Daten in der Erklärung überarbeiten? Reicht das Speichern im Grundstück/ Mandant? Muss man die Feststellungserklärung speichern? 


Leider finde ich nirgendwo eine Übersicht zur Prozesslogik! 


Beste Grüße 

System Fachlichkeit Bedienung
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cornelius biehler

Die Erklärung wird dann wieder in die Spalte "Entwurf" zurückgeschoben, also an den Beginn des Prozesses.

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kira
Quote from cornelius biehler

Die Erklärung wird dann wieder in die Spalte "Entwurf" zurückgeschoben, also an den Beginn des Prozesses.

Ja das habe ich gesehen. Die Frage die sich mir stellt: werden die Änderungen im Grundstück/ Mandant in die Feststellungsserklärung übernommen wenn ich speichere? Oder ist "Daten vollständig" ein eingefrorener Zustand für die Erklärung? Also muss ich nach Änderung zwingend den Freigabeprozess neu starten?

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GrundsteuerDigital

Der Button "Erklärung überarbeiten" bewegt die Deklaration im Prozess immer einen Schritt zurück. Sie können grundsätzlich das Grundstück bearbeiten. Wir arbeiten aktuell an einer neuen Funktion, die man optional aktivieren kann, bei der die Grundstücksbearbeitung nach Kanzleifreigabe unterbunden wird. Manche unserer Kunden möchten es gerne sperren, manche möchten es offen halten, daher machen wir es einstellbar.

Schöne Grüße

- Ihr GrundsteuerDigital Team -