Funktion "Erklärung überarbeiten" - was steckt dahinter?
Hallo,
im Bereich der Feststellungserklärungen gibt es einen Button "Erklärung überarbeiten". Dieser taucht auf nachdem man die Daten als vollständig bewertet hat. Die Erklärung wird dann zunächst für die interne Kanzleifreigabe freigegeben, danach dann für die Freigabe vom Mdt usw.
Was passiert nun mit der Feststellungserklärung wenn ich nach dem Klicken "Daten sind vollständig" noch Änderungen Im Grundstück oder im Mandanten mache? Werden diese Änderungen in die Erklärung übernommen? Oder muss man hier explizit die Daten in der Erklärung überarbeiten? Reicht das Speichern im Grundstück/ Mandant? Muss man die Feststellungserklärung speichern?
Leider finde ich nirgendwo eine Übersicht zur Prozesslogik!
Beste Grüße
Die Erklärung wird dann wieder in die Spalte "Entwurf" zurückgeschoben, also an den Beginn des Prozesses.