Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung zweier Aktenzeichen, die sich auf demselben Grundstück befinden - Vermeidung doppelter Erklärung von Grundstücken
Guten Tag,
Einer unserer Mandanten wurde vom Finanzamt aufgefordert für zwei verschiedene Aktenzeichen jeweils eine Erklärung abzugeben. Es handelt sich dabei einmal um das Einfamilienhaus der Mandantin ( Aktenzeichen 1 ) sowie eines vermieteten Verkaufsraumes plus Werkstatt ( Aktenzeichen 2 ). Das Einfamilienhaus sowie der Verkaufsraum plus Werkstatt befinden sich auf demselben Grundstück des Mandanten. Wie kann verhindert werden, dass das Grundstück doppelt erklärt wird? Kann dies in einer Erklärung innerhalb des Programms vermerkt werden, dass das Grundstück bereits berücksichtigt wurde?
Hallo Frau Milinski,
bei der Feststellungserklärung können Sie "Ergänzende Angaben" machen. Im Zweifel können Sie dazu aber auch Rücksprache mit Ihrem Finanzamt halten.
Schöne Grüße
- Ihr GrundsteuerDigital Team -