Grundstück, was nicht bebaut werden kann

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Wir haben eine Mandantin mit zwei nebeneinander liegenden Grundstücken (insgesamt nur ein Aktenzeichen). Auf einem Grundstück steht ein EFH. Das 2. Grundstück ist unbebaut und durch die extreme Hanglange auch nicht bebaubar. Im Grundbuchauszug wurde es sogar als Waldfläche deklariert.

Das Finanzamt hat aber festgelegt, dass das Grundstück als "baureifes Land gilt". 

Wir wissen jetzt leider nicht, ob wir uns an den Angaben aus dem Grundbuch oder den Angaben des Finanzamtes orientieren sollen

Wenn wir das Grundstück als Waldfläche angeben wollen, müssten wir ja auch ein anderes Aktenzeichen haben.

Hat jemand eine Idee, wie man das Problem lösen könnte?

Fachlichkeit