Import von Daten aus DATEV ErbSt/SchenkSt
GrundsteuerDigital prüft regelmäßig weitere Datenquellen und Importmöglichkeiten, um Sie bei den Feststellungserklärungen bestmöglich zu unterstützen.
Auf den ersten Blick erscheint es zweckmäßig, Daten aus den DATEV-Anwendungen Erbschaft- und Schenkungssteuer in GrundsteuerDigital zu nutzen. Wir haben diesen Sachverhalt eingehend geprüft und sind zu dem Schluss gekommen, dass eine Import-Funktion für diese Daten nicht sinnvoll ist. Nachfolgend einige der Beweggründe für diese Entscheidung.
Hinsichtlich der Stammdaten zeigt die Erfahrung, dass die Erklärungen oft in der Kanzlei des Erblassers, bzw. des Schenkenden gemacht werden. D.h. in der Kanzlei, die die grundsteuerpflichtige Person betreut, liegen die Angaben in vielen Fällen nicht vor.
Zudem wird man hinterfragen müssen, welche der Daten noch aktuell sind, zum Beispiel Bodenrichtwert, Bebauung, Wohnflächen etc.
Hinsichtlich der Bewertung gibt es – auch wenn die gleichen Begriffe Sachwert und Ertragswert verwendet werden – unterschiedliche Regelungen. So werden Ein- und Zweifamilienhäuser, sowie Wohnungseigentum für die ErbSt/SchenkSt nicht im Ertragswertverfahren bewertet, während diese Gebäudearten für die Grundsteuerwerte stets im Ertragswertverfahren zu ermitteln sind.