Der Wert: '1216' ist unzulässig

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Es ist bei ausländischen Beteiligten nicht möglich, Postleitzahlen einzugeben, die vom 5stelligen deutschen Standard abweichen. Das sollte geändert werden. Hilfsweise habe ich jetzt eine 0 vor die 4stellige niederländische PLZ schreiben müssen.

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Jasmina von GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Schultheiß,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Gerne haben wir den Vorgang überprüft und konnten feststellen, dass in diesem Fall vergessen wurde das Feld "Land" zu befüllen.
Wenn das Feld "Land" leer bleibt, wird automatisch angenommen, dass es sich um eine Adresse in Deutschland handelt. Weil in Deutschland nur nur 5-stellige Postleitzahlen existieren, wird eine 4-stellige Postleitzahl als unzulässig erkannt. Da Sie das Feld "Land" inzwischen gesetzt haben, sollte die Meldung nun nicht mehr erscheinen.

Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team

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Jasmina von GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Schultheiß,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Gerne haben wir den Vorgang überprüft und konnten feststellen, dass in diesem Fall vergessen wurde das Feld "Land" zu befüllen.
Wenn das Feld "Land" leer bleibt, wird automatisch angenommen, dass es sich um eine Adresse in Deutschland handelt. Weil in Deutschland nur nur 5-stellige Postleitzahlen existieren, wird eine 4-stellige Postleitzahl als unzulässig erkannt. Da Sie das Feld "Land" inzwischen gesetzt haben, sollte die Meldung nun nicht mehr erscheinen.

Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team