Anlage Tierbestand

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Hallo,

mir erschließt sich nicht wieso in der Berechnung "Zuschläge für übermäßige Tierbestände gem. §241 BewG" als zulässige Anzahl an Vieheinheiten 2 Vieheinheiten pro Hektar herangezogen werden. Laut Gesetz müssten das doch deutlich mehr pro Hektar sein.  

Oder habe ich einen Denkfehler?


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Liebes Community-Mitglied,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Zuschlag für verstärkte Tierhaltung ergibt aus Anlage 27 zum BewG. Je Vieheinheit über einem Besitz von 2,0 Vieheinheiten je Hektar selbst bewirtschafteter Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung.

Gerne können Sie uns hier Ihre Quelle nennen, falls diese etwas gegenteiliges besagen sollte.


Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team