Angabe von "Teileigentum" als Gebäudeart im Vorerfassungsbogen bei einer WEG (Bundesmodell)
Bei nach WEG geteilten Mehrfamilienhäusern mit Gewerbeflächen im Erdgeschoss, sind die Gewerbeeinheiten als Teileigentum im Reiter "Nichtwohngrundstück" zu erfassen.
Bei der Spalte zur "Gebäudeart" werden dann zahlreiche und spezifische Möglichkeiten zur Auswahl angezeigt. Die einfache/klassische Auswahl "Teileigentum" gibt es jedoch nicht.
Ist in dem Beispiel-Fall: eine WEG mit 10 Wohnungen und zwei Gewerbeeinheiten (Gastro + Büro) dann die Nr. 1 zu wählen "gemischt genutzte Grundstücke" oder Nr. 18 "Carports und Ähnliches"?
Alles andere ist m. E. nicht zutreffend.
Bei der Spalte zur "Gebäudeart" werden dann zahlreiche und spezifische Möglichkeiten zur Auswahl angezeigt. Die einfache/klassische Auswahl "Teileigentum" gibt es jedoch nicht.
Ist in dem Beispiel-Fall: eine WEG mit 10 Wohnungen und zwei Gewerbeeinheiten (Gastro + Büro) dann die Nr. 1 zu wählen "gemischt genutzte Grundstücke" oder Nr. 18 "Carports und Ähnliches"?
Alles andere ist m. E. nicht zutreffend.