Tiefgaragenstellplatz zu Wohnzwecken

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Hallo, 

und zwar habe ich bei einer Mandantin eine Wohnung mit zwei Tiefgaragenstellplätzen in Baden-Württemberg. Jedes Objekt hat eine eigenes Aktenzeichen und es sind somit 3 Erklärungen. 

Wären die Tiefgaragenstellplätze ebenfalls wie die Wohnung als überwiegend zu Wohnzwecken einzuordnen?

Danke!

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Jasmina von GrundsteuerDigital
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Liebe Kim,


vielen Dank für Ihre Nachricht.


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