Tiefgaragenstellplatz zu Wohnzwecken
Hallo,
und zwar habe ich bei einer Mandantin eine Wohnung mit zwei Tiefgaragenstellplätzen in Baden-Württemberg. Jedes Objekt hat eine eigenes Aktenzeichen und es sind somit 3 Erklärungen.
Wären die Tiefgaragenstellplätze ebenfalls wie die Wohnung als überwiegend zu Wohnzwecken einzuordnen?
Danke!
Liebe Kim,
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