Steuermessbetrag bei unbebauten Grundstücken im Berechnungskern falsch
Der Steuermessbetrag in der Berechnung des Bundesmodells wird bei unbebauten Grundstücken mit 0,00036 angegeben. Dieser müsste doch aber 0,00034 sein.
Der Steuermessbetrag in der Berechnung des Bundesmodells wird bei unbebauten Grundstücken mit 0,00036 angegeben. Dieser müsste doch aber 0,00034 sein.
Ebenso ist der Steuermessbetrag bei Berechnung eines Einfamilienhauses mit den angegebenen 0,00036 falsch. Dieser sollte bei 0,00031 liegen.
Sehr geehrte Frau Wagner,
wir haben das Bundesmodell auf Ihre Meldung hin überprüft und keinen Fehler gefunden.
Könnte es sein, dass Sie Ihre Zahlen auf Sachsen beziehen? Dort gibt es modifizierte Steuermesszahlen.
Viele Grüße
GrundsteuerDigital
Sehr geehrte Frau Wagner,
wir haben das Bundesmodell auf Ihre Meldung hin überprüft und keinen Fehler gefunden.
Könnte es sein, dass Sie Ihre Zahlen auf Sachsen beziehen? Dort gibt es modifizierte Steuermesszahlen.
Viele Grüße
GrundsteuerDigital