Garage mit eigenem Aktenzeichen

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Guten Tag,

wir haben einen Gebäudekomplex in Nordrhein-Westfalen, auf welchem der Mandant eine Wohnung und eine Garage besitzt. Beide Einheiten haben ein eigenes Einheitswert-Aktenzeichen, d.h. die Garage muss in einer separaten Erklärung erfasst werden. Jetzt kommen zwei Fragen auf. Erstens, muss die Garage im Sach- oder Ertragswertverfahren erfasst werden? Und zweitens, falls Sie im Sachwertverfahren als "sonstig bebautes Grundstück" erfasst werden muss, welche Angabe erfolgt bei der Bruttogrundfläche, die Fläche des Grundstücksanteils der aus dem Grundbuch hervorgeht oder muss eine Angabe zu der genauen Größe des Stellplatzes vorliegen. Das Finanzamt und das Grundsteuerdigital Team konnten uns leider bislang noch keine eindeutige Antwort auf die Frage geben. Viel Dank für jede Antwort schon einmal im voraus.

MFG

Fachlichkeit System
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Thomas - GrundsteuerDigital
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Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Zu dem von Ihnen dargestellten Sachverhalt, können wir Ihnen leider keine zuverlässige Auskunft geben und würden Sie bitten, sich direkt an das für Sie zuständige Finanzamt zu wenden.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Sommer

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Thomas - GrundsteuerDigital
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Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Zu dem von Ihnen dargestellten Sachverhalt, können wir Ihnen leider keine zuverlässige Auskunft geben und würden Sie bitten, sich direkt an das für Sie zuständige Finanzamt zu wenden.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Sommer

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christensen

Unter dem AZ Wohnung die Garage mit 1 erfassen, unter Grundstücke die anteilige Bodenfläche (ME-Anteil) zusätzlich erfassen und in den sonstigen Angaben angeben, dass AZ Garage der wirtschaftlichen Einheit ETW zugeordnet wurde.

Im Vorwege dem FA unter dem AZ Garage schriftlich kurz mitteilen, dass keine separate Einreichung erfolgt, da unter Az Wohnung mit erfasst.