Erteilung der Empfangsvollmacht durch die Mandantenfreigabe?

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Hallo,

Wir haben eine Frage bezüglich der Empfangsvollmacht:

Gilt die Angabe der Empfangsvollmacht durch die Kanzlei nur, wenn der Mandant die Vollmacht bereits erteilt hat, oder ist es auch möglich, die Kanzlei als Empfangsbevollmächtigten anzugeben und durch Unterschrift der Vollständigkeitserklärung und des Freizeichnungsdokuments die Empfangsvollmacht zu erhalten?

Über eine Rückmeldung würden wir uns sehr freuen.

Fachlichkeit