Dokumente aus Grundstück in Feststellungserklärung übertragen / verlinken...?

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Hallo zusammen, 

wenn ich im Kanzleiinternen Freigabe Prozess die Angaben vom Freizeichnungsdokument noch mal mit Angaben vergleichen will, die in Dokumenten zu finden sind (z.B. Grundbuchauszug), muss ich immer noch mal auf "Grundstück bearbeiten" gehen und direkt mich dort zu den Dokumenten durchklicken. 

Wozu dient dann aber die Dokumentenablage in der Erklärung? Kann ich nicht irgendwie die Dokumente vom Grundstück dorthin ziehen? 

Und auch noch viel eher im Prozess: Ein Mandant gibt mir vielleicht erstmal einen Stapel Dokumente, die ich für ihn (die meisten nutzen das Mandantenportal leider nicht aktiv) schon mal einscanne und ich will sie fix schon an den Mandanten hängen. Ohne es gleich seinen Grundstücken hinzuzufügen, weil sie einfach noch nicht angelegt sind. 

Ein paar Tage später wird mit der Erfassung der Grundstücke begonnen und ich würde dann von der Mandantenablage die Dokumente einfach in die Grundstücksablage übernehmen (nicht runterladen und wieder hochladen. einfacher. Vielleicht über ein Auswahlfeld oder so)... und eben dann auch vom Grundstück in die Erklärung. 

Ist da was machbar? Das wäre echt toll. (Ich bin auch nicht die einizge mit diesem Wunsch - zu einem Datev Erfahrungsaustausch, bei dem ich teilnehmen durfte, wurden auch in größerer Runde diese drei unterschiedlichen Dokumentenablagen in Frage gestellt.)

System Bedienung
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Jasmina von GrundsteuerDigital
  • Umsetzung wird geprüft

Liebes Community-Mitglied,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir verstehen Ihr Anliegen und werden in Kürze hierzu eine Lösung haben. Und zwar in Form eines neuen Dokumentenmoduls. Somit wird das "Hin- und Herspringen" nicht mehr notwendig sein.


Wir danken Ihnen für Ihre Anregung.

Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team

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jürgen hußenöder

Hallo Jasmina,

das oben beschriebene Problem ist bei uns natürlich auch aufgekommen und kostet und in jedem Fall Zeit im Rahmen der Kanzleifreigabe. Es ist toll, dass sich die Entwicklung dessen annimmt - ich möchte jedoch auf die Dringlichkeit hinweisen. 

DANKE für die zügige Umsetzung!

Jürgen

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Lieber Herr Hußenöder,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 
Wir werden Sie umgehend informieren, sobald die Umsetzung erfolgt ist. Zum jetzigen Zeitpunkt, wird die Umsetzung wahrscheinlich in ca. zwei Wochen erfolgen.

Ich wünsche Ihnen ein angenehmes Wochenende.

Herzliche Grüße

Jasmina von GrundsteuerDigital

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Jasmina von GrundsteuerDigital
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