mehrfache Einheitswertaktenzeichen

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der Mdt. hat ein Mehrfamilienhaus mit mehreren Wohnungen welche jeweils ein eigenes Einheitswertaktenzeichen haben. Dem Mdt. gehört das Mehrfamilienhaus zu 100 %. Problem ist, dass man nur ein Einheitswertaktenzeichen angeben kann. Hat jemand einen Tipp wie man mehrere Aktenzeichen angeben kann? Oder muss man jede Wohnung einzeln angeben? Vielen Dank!

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Jasmina von GrundsteuerDigital
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Lilli Mann

Wenn es sich um Teileigentum handelt muss für jedes Teileigentum eine Erklärung abgegeben werden. 

Der Mdt. könnte ja auch 1 Wohnung verkaufen.

Wir hatten einen ähnlichen Fall: 1 Mietwohngrundstück mit 6 Wohnungen und nur 1 Az: 1 Erklärung

Selber Mdt. mit weiterem Mietwohngrundstück jedoch mit 5 Teileigentums und 5 Az: 5 Erklärungen. 

Der Mdt. war auch verwirrt, weil er dementsprechend 6 Erklärungen statt angenommen 2 bezahlen musste.