Anzahl Wohnungen im Mehrfamilienhaus
Bei der Anlage eines Grundstücks (Wohnungseigentum) wird im Reiter "Wohngrundstücke" nach der Anzahl der Garagen und Wohnungen gefragt. Müssen alle Wohnungen angegeben werden, die sich in dem Mehrfamilienhaus befinden oder nur die eine Wohnung, die sich im Besitz des Mandanten befindet? Es erscheint mir nicht sinnvoll, mehr als die Wohnung, die der Mandant besitzt, anzugeben, aber das Formular ist absolut zweideutig an dieser Stelle. Mit den Garagen verhält es sich analog.
Es muss dann nur die Wohnung und der Garagenstellplatz angegeben werden, welche zum (Sonder-)Eigentum des Mandanten gehören. Die weiteren Wohnungen sind dann irrelevant.