Grundsteuerbefreiung eines räumlich abgrenzbaren Teils

Avatar
  • aktualisiert
  • Beantwortet

Wir haben ein Grundstück (Grundvermögen) mit einem räumlich abgrenzbaren Teil - Fließgewässer - auf dem Flurstück. Wie erfasst man die Steuerbefreiung? Es sind alle Felder ausgegraut.

Bedienung
Avatar
Thomas - GrundsteuerDigital
  • Anfrage aufgenommen

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Sie wählen "Fließgewässer" und können anschließend zwischen den Befreiungsarten wählen (Teil/Ganz/Nicht abgrenzbar).

Sollte es durch das Gewässer zu Vergünstigungen kommen, können Sie nur das Freitextfeld nutzen.

Andere Optionen werden von ELSTER nicht unterstützt.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Sommer