Garage / Tiefgarage
Hallo Zusammen,
Landesmodell Hessen:
Bei einer Eigentumswohnung mit Tiefgaragenstellplatz stellen wir uns die Frage, ob dieser Tiefgaragenstellplatz zur Nutzfläche hinzugerechnet werden muss oder komplett außer Acht gelassen werden kann.
Hier finden wir widersprüchliche Angaben:
Bei Garagen gibt es bei Hessen / auch Bayern unterschiedliche Angaben mit 50 m² / 100 m², das keine Hinzurechnung erfolgen müsste?
Wie bewerten Sie dies?
Garten in Hessen ganz einfach, bei der Grundfläche muss man sie erklären (oft 1/1000 zusätzliches Flurstück), aber dann nicht mehr, wenn sie zur ETW-dazugehören und unter 100 qm sind.