Garage / Tiefgarage

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Hallo Zusammen, 

Landesmodell Hessen: 

Bei einer Eigentumswohnung mit Tiefgaragenstellplatz stellen wir uns die Frage, ob dieser Tiefgaragenstellplatz zur Nutzfläche hinzugerechnet werden muss oder komplett außer Acht gelassen werden kann. 

Hier finden wir widersprüchliche Angaben: 

Bei Garagen gibt es bei Hessen / auch Bayern unterschiedliche Angaben mit 50 m² / 100 m², das keine Hinzurechnung erfolgen müsste?

Wie bewerten Sie dies? 

Fachlichkeit
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Maya GrundsteuerDigital
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stubbig konrad

Garten in Hessen ganz einfach, bei der Grundfläche muss man sie erklären (oft 1/1000 zusätzliches Flurstück), aber dann nicht mehr, wenn sie zur ETW-dazugehören und unter 100 qm sind.