Lagebezeichnung im Freizeichnungsdokument
Sehr geehrte Damen und Herren,
ist es möglich die Lagebezeichnung von Land- und Forstwirtschaftlichen Grundstücken im Freizeichnungsdokument anzuzeigen/auszugeben?
Für die Mandanten ist es leider etwas unübersichtlich das Freizeichnungsdokument zu prüfen ohne die Lagebezeichnung.
Vielen Dank vorab.
Sehr geehrte Frau Hansen,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Bitte nennen Sie uns zwei Beispiele, wo die Unterscheidung aktuell schwierig fällt. Hierzu benötigen wir dann einmal bitte Ihre GSTB-Kundennummer und jeweils die G-Grundstücksnummern der beiden Beispiele.
Ein definitives Unterscheidungsmerkmal auf jedem Dokument ist das zum Beispiel das Aktenzeichen.
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.
Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team