Fertigstellung ohne Grundbuchblattnummer
Die Grundbuchblattnummer wird offensichtlich durchgängig über die Datenbeschaffung eben nicht beschafft.
Ohne Grundbuchblattnummer aber ein Validierungsfehler und keineb Berechnung des Gegenstandswerts bzw. Ausgabe der Freigabedokumente.
Und nun?
Sehr geehrte Frau Merk,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Zunächst möchten wir uns für die späte Rückmeldung entschuldigen.
Nur in manchen Bundesländern ist das Grundbuchblatt eine Pflichtangabe.
Derzeit ist das Grundbuchblatt lediglich in NRW eine Pflicht. In Hessen wird ein Hinweis angezeigt, wenn das Grundbuchblatt fehlt. In anderen Bundesländern schweigt ERiC, wenn die Angabe nicht eingetragen wurde.
Die Datenbeschaffung liefert das Grundbuchblatt leider nicht mit. Die Information muss vom Mandanten kommen und kann eventuell in den Geo-Portalen der Bundesländer eingesehen werden:
Sehen Sie dazu:
https://hilfe.grundsteuer-digital.de/faq/informationsschreiben-und-seiten-der-bundeslaender/
Bei Rückfragen, kommen Sie bitte gerne jederzeit auf uns zu.
Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team