Verwaltungsgebäude mit TG, Duplex und Außenstellplätzen in Berlin

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Hallo Zusammen, 

ich (in Bayern tätig) habe in Berlin ein Verwaltungsgebäude mit Tiefgargenstellplätzen, Außenstellplätzen im Hof und 11 Duplexparker (22 Parkplätze) zu erfassen.

1. Was ist denn unter Grundstück bei Gemarkung und Flurstück im Feld "Enthalten in welcher Fläche, erste Fläche, zweite Fläche, beiden Flächen einzugeben?

2. Wie muss ich die 43 TG-Stellplätze (davon 8 Schiebe-Multiparker), 28 Außenstellplätze sowie die 11 Duplexparker (= 22 Parkplätze) eingeben? Muss ich diese in Hochgaragen, TG, Mehrfachgaragen und Carports aufteilen? Wo muss ich die Anzahl einzugeben?

3. was gebe ich bei Nichtwohngrundstücke im Feld (Lageplan-)Nummer ein?

Fachlichkeit System
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stubbig konrad

Ich gehe davon aus, dass die WE eine Geschäftsgrundstück ist:

1. Berlin ist Bundesmodell, also schauen, welcher BRW, wenn es nur einen gibt auf dem die ganzen Flächen stehen, -> Enthalten in erster Fläche.

2. Wenn die ganze Fläche als eine wirtschaftliche Einheit bewertet wurde, dann den umbauten Raum Gebäude, und Tiefgaragenfläche angeben, Außenstellplätze sind schon in der Fläche enthalten, aber wenn die Duplexparker Vorrichtungen (= Betriebsvorrichtungen) sind, dann sind sie auch in Fläche schon enthalten. (DAs ist auf jeden Fall die günstigste Variante).

3.Es gibt nur ein Gebäude, also Nr. 1 angeben.

 

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Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht.


Da es sich in diesem Fall um eine fachliche Frage handelt, dürfen wir leider keine Auskunft geben und ich verschiebe Ihre Anfrage in den Bereich "öffentliche Diskussion".

Generell gilt, dass Sie Flurstücken bis zu 2 Bodenrichtwerte zuordnen.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Sommer

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Thomas - GrundsteuerDigital
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Jasmina von GrundsteuerDigital
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