Nebengebäuden bei Bundesmodell (Scheune, Gartenhaus, etc)
Nebengebäuden (Scheunen, Gartenhaus, Stall, etc)
Nebengebäuden (Scheunen, Gartenhaus, Stall, etc)
Leider habe ich weder im Datev Forum noch hier eindeutige Antwort gefunden, ob man diese Gebäuden angeben soll. Hier stellt ein Herr "
Thomas - GrundsteuerDigital" alles auf "beantwortet", und schreibt höchstens "FA fragen." Dabei müssen diejenigen die eine Software konzipieren, selbstverständlich auch wissen, ob / wie man ein Nebengebäude bei einem Wohnhaus z.B. eingibt. Das ist doch eine grundlegende Frage und sollte selbstverständlich bei den Hilfetexten erfasst sein.
Mein Finanzamt (Sachsen) ist generell nicht erreichbar. Gestern habe ich FA Hotline in Thüringen erreicht (auch Bundesmodell). Sie meinten nach längerem Überlegen, ich sollte ein Nebengebäude, wie ein Gartenhaus "selbstverständlich" angeben, bei der "Anlage Grundstück". Da sie auch keineswegs sicher zu sein schien, bin ich immer noch nicht überzeugt, dass das jetzt eine verlässliche Information ist.
Aber sei es drum, FA hat geantwortet, ich will jetzt angeben.
Das ist nun wirklich eine FRAGE AN GSD: WO SOLL ICH EIN NEBENGEBÄUDE, DAS EINEM WOHNHAUS DIENT, ANGEBEN? (Gartenhaus, Geräteschuppen, Nutzfahrzeugschuppen, Blockhaus, etc.)
Ich weiß, dass zurzeit ganz viele das nicht angeben und ganz viele angeben (bei anderen Softwaren, Elster, etc.). Das kann ja keiner gut finden.
Nebengebäuden sind nach Definition / Kommentar keine Nutzfläche: kein gewerblicher oder öffentlicher Zweck, oder Vereinshaus.
Aber selbst wenn das als Nutzfläche zu erfassen wäre: Nutzflächen sind bei meinem Einfamilienhaus ausgegraut und können nicht aktiviert werden. Das ist vielleicht deswegen, weil bei EFH und ZFH Nutzfläche zur Wohnfläche addiert werden muss. Aber da hätte ich nun wirklich ein störendes Gefühl, wenn ich die ganze Fläche eines Gartenhausens oder Geräteschuppen, Nutzfahrzeugschuppen zur Wohnfläche addiere, und zwar ohne dass ich eine entsprechende zuverlässige Stellungnahme, öffentliche Information hätte.
Und weil Herr "Thomas - GrundsteuerDigital" jetzt nicht mehr schreiben kann, „fragen sie Ihr Finanzamt“ (das habe ich nämlich getan), möchte jetzt endlich eine Antwort, wo ich ein solches Nebengebäude bei einem Wohnhaus angeben kann.
Noch mal: ich bin selber immer noch nicht überzeugt, dass man die angeben muss, aber das Finanzamt meinte das so. Wenn GSD hierfür keine Angabemöglichkeit hierfür bietet, möchte ich hier eine Stellungnahme haben.
Mit freundlichen Grüßen
Liebe Community-Mitglieder,
bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Aufgrund des sehr hohen Aufkommens in der Hochphase, scheint Ihre Anfrage untergegangen zu sein.
Bei den Themen die Sie ansprechen, handelt es sich um steuerfachliche Themen, bei dem uns das nötige Fachwissen fehlt.
Um das Thema für alle in der Community sichtbar zu machen, stellen wir Ihren Beitrag auf „Fachliche Frage“ um. Kleiner Hinweis: Hier können wir nicht mitmoderieren, weil wir keine ausgebildeteten Steuerberater sind.
Vielen Dank für Ihr Verständis.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team