Freizeichnungserklärung mit digitaler Unterschrift - rechtlich okay?

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Hallo, vielleicht können Sie mir meine kleine Sorge nehmen:

Ich habe nun die ersten Freizeichnungsdokumente über das Mandantenportal zurück bekommen. Hier ist allerdings keine orginal Unterschrift drauf sondern lediglich wie so eine Art Stempel in einer netten Schriftart. Ist das rechtlich wirklich okay und ausreichend? Wird zumindest irgendwo die IP-Adresse getrackt?

Fachlichkeit
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Thomas - GrundsteuerDigital
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Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Unterschrift, in digitaler Form, ist rechtskonform und allgemein anerkannt.

Eine eindeutige Zurordnung der Freigabe erfolgt über die E-Mail Adresse.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Sommer