Geschäftsgrundstück mit Wohnung

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Hallo,

ich habe folgende Frage:

Ich habe ein Bürogebäude mit einer anliegenden Hausmeisterwohnung.

Das Bürogebäude ist > 80 % - m.E. handelt es sich somit um ein Geschäftsgrundstück.

Muss ich nun unter Nichtwohngrundstücke 2 Gebäudearten anlegen?

Also einmal "Bürogebäude" und einmal "gemischt genutztes Grundstück" für die Hausmeisterwohnung?

Oder erfasse ich alles unter der Gebäudeart "Bürogebäude", da das Bürogebäude überwiegt?

Vielen Dank

Fachlichkeit