Übermittlung nach postalische Freigabe trotz Einladung zur Mandantenfreigabe per E-Mail
Mein Mandant wurde per E-Mail zur Mandantenfreigabe eingeladen. Aufgrund technischer Schwierigkeiten erfolgte eine solche nicht. Im Nachgang erhielt ich die Freigabe per Post. Nun kann ich keine Übermittlung vornehmen, da das System noch auf die Freigabe per E-Mail wartet. Was kann ich tun?
Liebes Commity Mitglied,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sie können den Freigabevorgang abbrechen und anschließend die “Mandantenfreigabe” auswählen.
Daraufhin kann die Option postalische Zustellung ausgewählt werden.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team