NRW - Reinwasserbehälter massiv - Gebäude oder Betriebsvorrichtung

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Hallo,

an einem Wasserwerk steht als eigenständiges massives Bauwerk ein sog. Reinwasserbehälter mit einer Bruttogrundfläche von mehr als 350m2.

Mir stellt sich die Frage, ob ich den als Gebäude erfassen muss oder ob der als Betriebsvorrichtung unbeachtlich ist?!

Dabei kam bei mir die Frage auf, ob das Kriterium/Tatbestandsmerkmal "Aufenthalt von Menschen" erfüllt ist?! Nach dem Abgrenzungserlasse von 2013:

"Das Bauwerk muss durch normale Eingänge, z. B. Türen, betreten werden können. Behelfsmäßige Eintrittsmöglichkeiten wie Luken, Leitern und schmale Stege genügen nicht." Das Gebäude hat zwar eine normale Eingangstür. Den Behälterraum an sich kann man aber nur über eine Revisionsluke begehen wo man über eine Leiter dann auf den Boden gelangt.


Viele Grüße

Fachlichkeit