Erbbauverpflichtete/Eigentümer des Grundstücks

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Erbbauverpflichtete/Eigentümer des Grundstücks das sind doch grundsätzlich 2 verschiedene "Personen", oder nicht? Wen muss man da jetzt eintragen?

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Besten Dank im Voraus.

MfG Gunter Maurath

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Maurath, 

wie @madlen müller bereits richtig beschrieben hat, ist diese Spalte für den Eigentümer von Grund und Boden vorgesehen. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung 🤗

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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madlen müller

Hallo,


den Eigentümer vom Grundstück.

Bei Erbbau ist ja die Grundsteuererklärung vom "Häuslebauer" zu erstellen und abzugeben. Daher kommt dort der Eigentümer vom Grund und Boden rein. Etwas doof im Programm geschrieben, aber das Gesetz hatte uns dann erleuchtet.

Mit freundlichen Grüßen

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Maurath, 

wie @madlen müller bereits richtig beschrieben hat, ist diese Spalte für den Eigentümer von Grund und Boden vorgesehen. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung 🤗

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team