Probleme bei Berechnung Gegenstandswert unbebauter Grundstücke
Guten Morgen,
uns liefert die Berechnung des Gegenstandswert ein falsches Ergebnis bei unbebauten Grundstücken (Bayern):
Gem. § 15 Abs. 1 Nr. 1 GrStG ist die Steuermesszahl für unbebaute Grundstücke mit 0,34 Promille zu berechnen. Die Liste arbeitet aber standardmäßig mit 0,31 Promille und erzeugt damit zu hohe Gegenstandswerte.
Wann können wir mit einer Behebung dieses Fehlers rechnen? Oder sind von unserer Seite noch andere Einstellungen vorzunehmen?
Liebes Community-Mitglied,
§ 24 Abs. 1 Nr. 11a StBVV sagt aus, dass mit der Zahl aus § 15 Absatz 1 Nummer 2, Buchstabe a GrStG dividiert wird und nicht mit Buchstabe b!.
Demnach ist es unherblich welche Art des Grundstücks vorliegt.
Unter folgenden Links, können Sie beides auch nachlesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/stbgebv/__24.html
https://www.gesetze-im-internet.de/grstg_1973/__15.html
Bei weiteren Fragen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team