Rundungsdifferenz Grundstücksfläche

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Hallo, eine weitere Differenz, die beim Bescheidabgleich auftaucht, ist bei Eigentumswohnungen vorhanden:

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Die Miteigentumsanteile im o.g. Beispiel ergeben eine Grundstücksfläche von 35,77 qm. In GrundsteuerDigital werden 35 qm angezeigt. Das Finanzamt wird hier aber aufrunden, und ich sehe nicht, dass man was dagegen tun kann. Können Sie das Feld "Summe der Fläche" gegebenenfalls anpassen?

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Aiko GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Ribbentrop

vielen Dank für Ihre Nachricht. Laut der Aussage des niedersächsisches Finanzministerium wird stets abgerundet bzw. steht in den meisten (eventuell auch allen) so etwas drin.

Bei der Anwendung der Abs. 1 bis 5 ist stets von vollen Quadratmetern auszugehen. Hierfür sind Nachkommastellen abzurunden.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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matthias ribbentrop

Ist das das niedersächsische GrStG, aus dem Sie zitieren? In dem Fall müsste es ja auch für das Bundesmodell eine entsprechende Regelung geben. Wenn nicht, ist kaufmännische Rundung im Bundesmodell anscheinend erlaubt.

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Maya GrundsteuerDigital
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Jasmina von GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Ribbentrop,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Es wurde von Ihnen unter "Flächenangeben des Grundstücks" ein Wert von 62 eingetragen. Das Finanzamt rechnet dies nicht gegen, sondern nimmt den eingetragenen Wert.

Es geht bei der Rundung darum, das Grundstück “durch Elster zu bekommen”. Diese Vorgabe ist lediglich der Bezug von allen Flurstücken (Inkl MEA) zu dem genannten Feld "Flächenangaben des Grundstücks".

Sie hätten, rein theoretisch, im Feld 60qm (im Bezug auf unten genannte +/- 1 Regel) eintragen können und Elster hätte keine Fehlermeldung ausgegeben. Dies wäre dann auch so im Bescheid aufgeführt worden.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start in die neue Woche.

Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team