Haus mit 2 WET

Avatar
  • aktualisiert
  • Diskussion (unmoderiert)

Sehr geehrte Damen und Herren

wir bewohnen ein Haus welches 2 Wohnungen hat. Quasi eine oben und eine unten. WET1 und WET2. Beide gehören meinem Mann. Wir nutzen beide WET.Vom Finanzamt ist er jeweils für jede WET angeschrieben worden die Grundsteuererklärung zu machen.Jede WET hat ihr eigenes Aktenzeichen.Flur und Flurstück sind natürlich gleich. Grundbuchblatt nicht. Frage wäre kann man beide WET in einer Erklärung erfassen oder muss für jede WET eine eigene gemacht werden?

Mit freundlichen Grüßen

A. Bauer

Avatar
Wolfgang Bischoff

Hallo Frau Bauer, 

ich gehe davon aus, daß in den beiden Grundbüchern Miteigentumsanteile aufgeführt sind.  (Zwei unterschiedliche Grundblätter). Wenn dem so ist, sind zwei Erklärungen zu erstellen und auch unter den Ihnen mitgeteilten EW-AZ bei der Finanzverwaltung einzureichen.

Avatar
Aiko GrundsteuerDigital
  • Diskussion (unmoderiert)