Steuerberechnung nach § 39 LGrStG BW falsch

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In der Steuerberechnung für ein Grundstück (BW) wird die Steuerbefreiung abgezogen, obwohl nicht erfasst und nicht zulässig ist.

In der weiteren Folge ist die Gegenstandswertberechnung für die Gebühren falsch.
Gestern haben die Berechnungen noch gestimmt.

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Bedienung
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Jasmina von GrundsteuerDigital
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Aiko GrundsteuerDigital
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Sehr geehrte Frau Baumann,

da wir keine Rückmeldung von Ihnen erhalten haben, gehen wir davon aus, dass sich Ihre Anfrage in der Zwischenzeit erledigt hat.
Sollte dies nicht der Fall sein, kommen Sie sehr gerne erneut auf uns zu.
Wir werden dieses Thema daher vorerst mit dem Vermerk "kein Fehler" schließen.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team