Hamburg: Mehrere Aktenzeichen für ein Flurstück

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Hallo,

wir haben in vielen Fällen die Folgende Konstellation: Es gibt mehrere bestehende Aktenzeichen für ein einzelnes Flurstück. Es handelt sich dabei um Mehrfamilienhäuser. Damit die Grundstücksfläche nicht doppelt berechnet wird, müssen wir diese für die bestehenden Aktenzeichen aufteilen. 

1. Nach welchem Verhältnis ist die Aufteilung vorzunehmen?

2. In welchem Bereich des Vorerfassungsbogens muss die Fläche geteilt werden. Unter dem Tabellenblatt "Gemarkung und Flurstück" oder unter "Grundstück" oder unter beidem?

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Aiko GrundsteuerDigital
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Aiko GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Graul,

Jedes Aktenzeichen stellt grundsätzlich eine eigenständige wirtschaftliche Einheit dar. Die Angaben für “Gemarkung und Flurstück” entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Grundbuchauszug der wirtschaftlichen Einheit. Bei bebauten Grundstücken müssen die Gebäude(-teile) erfasst werden die der wirtschaftlichen Einheit angehören.

Wir empfehlen nicht eine eigenständige “Teilung” vorzunehmen, welche von den offiziellen Dokumenten abweicht.

Allgemein verweisen wir auf die offiziellen Anleitungen der Finanzverwaltung können Sie hier einsehen:

https://hilfe.grundsteuer-digital.de/faq/anleitungen-fuer-die-feststellungserklaerungen/.

Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team