Nutzung Grundstück nur als Parkplatz

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Hallo miteinander,

ich habe folgende Frage, da mir die Höhe des Grundsteuermessbetrages doch etwas komisch vorkommt.

Ich habe in BW ein Grundstück, welches nur als Parkplatz genutzt wird.

Die Berechnung wird meines Wissens nach, wie ein normales Grundstück behandelt, also ohne Vergünstigung Wohnzwecke, mit Steuermesszahl 0,0013.

Dabei erhalte ich einen Steuermessbetrag der das 10-fache des bisherigen Steuermessbetrages ist und sich die Grundsteuer auch dementsprechend erhöht. 

Kann dies wirklich so stimmen?

Vielen Dank und beste Grüße

Melanie

Fachlichkeit