Bei Eigentumsverhältnis "Ehegatten/Lebenspartner" wird - obwohl lt. ELSTER nicht erforderlich - Eingabe und/oder Import der Einzelpersonen unter Eigentümer gefordert

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Im Falle von „Eigentumsverhältnis“ = „Ehegatten/Lebenspartner“ erzwingt das Programm zur "Vollständigkeitsprüfung" dennoch die Eingabe bzw. Listung der einzelnen Personen unter dem Tabellenblatt „Eigentümer“ bzw. im Erfassungsdialog unter „Eigentümer“ obwohl dies laut und in ELSTER ausdrücklich nicht erforderlich ist und gibt in diesen Fällen einen Validierungsfehler aus!

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