Erbbaurecht: Angabe des Erbbauverpflichteten?
Guten Tag zusammen,
wenn ich ein Erbbaurecht deklariere, werde ich im Reiter Erbbaurecht nach dem "Erbbauverpflichteten/Eigentümer des Gebäudes" gefragt.
Im Erbbaurechtsfall: Was soll hier nun eingetragen werden? Der "Erbbauverpflichtete = Eigentümer des Grund und Bodens" oder der "Erbbauberechtigte = Eigentümer des Gebäudes"?
Da der Erbbauberechtigte die Erklärung abzugeben hat und somit bereits bei Basis/Grundstück hinterlegt ist, müsste an der Stelle "Erbbaurecht" doch vermutlich der "Erbbauverpflichtete/Eigentümer des Grund und Bodens" hinterlegt werden? So verstehe ich auch die Formulare des FA.
Oder werden hier mehrere Fälle (inkl. Gebäuden auf fremdem Grund und Boden) abgefragt?
Ich denke eine Konkretisierung der Beschriftung oder aber Differenzierung wie "Im Fall Erbbaurecht: Erbbauverpflichteter" / "Im Fall Gebäude auf fremdem Grund und Boden: Eigentümer des Gebäudes" wären hilfreich.
Vielen Dank für Hinweise hierzu.
Sehr geehrter Herr Steffens,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Im Bundesmodell muss der Berechtigte abgeben unter Zuhilfenahme des Verpflichteten. Daraufhin wird in Basis der Berechtigte eingetragen und in Erbbaurecht der Verpflichtete.
Elster fragt ein “entweder "oder "ab".
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team