Tierhaltung ohne Eigentumsfläche
Liebes GrundsteuerDigital-Team,
betreibt ein Landwirt eine Tierhaltung auf ausschließlich zugepachteten Flächen, so muss er dennoch eine Grundsteuererklärung abgeben. Grund dafür ist, dass die grundsteuerpflichtige wirtschaftlichen Einheit „Betrieb der Land- und Forstwirtschaft“ nach § 232 Abs. 1 BewG als planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren definiert ist. Unter diesen Begriff fallen auch reine Pachtbetriebe mit Viehhaltung. Nach A 238 Abs. 1 Satz 4 AEBewGrSt ist für den Viehhaltungsbetrieb in diesen Fällen ein Reinertrag von 0 € anzusetzen (keine Eigentumsflächen) und dann ggfs. ein entsprechender Zuschlag für die verstärkte Tierhaltung.
In GrundsteuerDigital muss jedoch -ebenso wie in ELSTER- für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft immer auch eine Anlage Land- und Forstwirtschaft abgegeben werden. In ELSTER kann man sich behelfen, in dem man ein Grundstück, z.B. die angepachtete Hofstelle, als Grundstück einträgt, aber mit einer landw. Nutzung von "0" m² und einer EMZ von "0" (so will es nach Rücksprache auch die FinVerw haben). In GrundsteuerDigital funktioniert das leider nicht (folgende Validierungsfehler werden ausgegeben:
- Bei der Erklärung des Tierbestandes fehlt die Angabe zu den Eigentumsflächen. Sofern keine Eigentumsflächen vorhanden sind, geben Sie bitte die Eigentumsflächen mit dem Wert 0 an.
- Bei der landwirtschaftlichen Nutzung fehlt die Fläche der Nutzung.)
Können Sie mir bitte mitteilen, wie Viehhaltungsbetriebe auf reinen Zupachtflächen in GrundsteuerDigital einzutragen sind bzw. falls noch nicht vorhanden, einen entsprechende Eintragungsmöglichkeit schaffen?
Vielen herzlichen Dank bereits im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Muser
Sehr geehrter Herr Muser,
vielen Dank für Ihrer Nachricht. Das Problem wurde am 07.11.2022 behoben.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team