Validierungsfehler: Baujahr nach Bewertungsstichtag

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Was würde man in diesem Falle angeben müssen?

Fachlichkeit
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Aiko GrundsteuerDigital
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Thomas - GrundsteuerDigital

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Falls das Gebäude nach dem 01.01.2022 errichtet wurde, können Sie ohne Angabe des Gebäudes übermitteln.

Falls das Baujahr vor dem 01.01.2022 liegen sollte, würde ich Sie bitten einmal zu schauen ob eventuell ein falsches Datum angegeben wurde.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Sommer

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Ben Goldgamer
Quote from Thomas - GrundsteuerDigital

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Falls das Gebäude nach dem 01.01.2022 errichtet wurde, können Sie ohne Angabe des Gebäudes übermitteln.

Falls das Baujahr vor dem 01.01.2022 liegen sollte, würde ich Sie bitten einmal zu schauen ob eventuell ein falsches Datum angegeben wurde.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Sommer

Sehr geehrter Herr Sommer, 

vielen Dank für ihre Antwort. 

Wenn ich jedoch das Feld Baujahr freilasse, so wird mir im System angezeigt, dass ich ein Baujahr einzutragen habe. Dasselbe gilt, wenn ich den kompletten Reiter Wohngrundstücke freilasse. Dort verlangt das System, dass ich Angaben zu tätigen habe. Wie gehe ich weiter vor?


Mit freundlichen Grüßen

Ben Goldgamer 

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Sophia GrundsteuerDigital
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Sophia GrundsteuerDigital
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Liebes Community-Mitglied,

Vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Es muss immer ein vierstellige Ziffer beim Baujahr angegeben werden.

Zum Stichtag 01.01.2022 sollte eine Hauptfeststellung ohne Gebäude deklariert werden, falls das Gebäude nicht zum genannten Stichtag errichtet war.
Zum Stichtag 01.01.2023 sollte eine zweite Erklärung erfolgen mit entsprechenden Grund der Feststellung.
Wir verweisen auf die Anleitungen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung 🤗

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team