Abfrage der Bruttogrundfläche bei gewerblich genutztem Teileigentum falsch bzw. irreführend
Nach Rücksprache mit dem Finanzamt sei die Abfrage der "Bruttogrundfläche bei "Nichtwohngrundstücken" bzw. gewerblich genutztem Teileigentum falsch bzw. irreführend. Hier ist die Nutzfläche anzugeben und dmait auch abzufragen. Zumindest sollte dies nun eindeutig geklärt und enstprechend in der Hilfeanweisung in der Eingabemaske verbindlich beschrieben sein!