L+F

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Wo / Wie gibt man den Bruchteil an einer L+F-Fläche ein. z. B. 1/3 an Flur-Nr. ..XY?

Fachlichkeit Bedienung
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Julianna-GrundsteuerDigital
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Sehr geehrte Frau, 

vielen Dank für Ihre Nachricht. Bei der Nutzfläche wird nicht der ausgerechnete Anteil vom Gesamtgrundstück eingetragen, sondern die gesamte Nutzfläche. Bei LuF Grundstücken ist eine Eintragung von Anteilen auch in dem Elster-Datensatz nicht vorgesehen. Bei Beteiligung wird das Grundstück als Gemeinschaft deklariert. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung 🤗

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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Aiko GrundsteuerDigital
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susanne reuleaux-dreisbach

Bei den Beteiligten am Grundstück, dort nach unten scrollen- etwas versteckt der Anteil...

VG S. R.-Dreisbach

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gabriele wöllmer

Unser Mandant ist mit  3/5 an einem Land- und Forstwirtschaftlichen Grundstück beteiligt. Im Reiter Land- und Forstwirtschaft kann man keine Anteile eingeben. Muss der 3/5-Anteil vom Gesamtgrundstück ausgerechnet werden und dann bei Nutzfläche eingetragen werden? Die restlichen  Beteiligten sind nicht bekannt und können bei Land- und Forstwirtschaft nicht eingetragen werden. 

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Sehr geehrte Frau, 

vielen Dank für Ihre Nachricht. Bei der Nutzfläche wird nicht der ausgerechnete Anteil vom Gesamtgrundstück eingetragen, sondern die gesamte Nutzfläche. Bei LuF Grundstücken ist eine Eintragung von Anteilen auch in dem Elster-Datensatz nicht vorgesehen. Bei Beteiligung wird das Grundstück als Gemeinschaft deklariert. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung 🤗

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team