Nutzfläche bei gewerblich genutzten Objekten

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Ich habe nun den ersten Fall eines gewerblich genutzten Objektes (hier Hotel mit Gaststätte).

Der Mandant hat mir eine Flächenaufstellung übermittelt, die zur Beantragung der Konzession erstellt wurde.

In dieser sind allerdings auch Flure und Heizungsräume, sowie das Kellergeschoss angegeben. Der Dachboden wiederum nicht...

Nun habe ich schon eine gute Stunde im Netz gesucht, finde aber immer wieder widersprüchliche Aussagen was zur gewerblichen Nutzfläche gehört...

Mal sollen Flure nur im Außenbereich nicht zur Nutzfläche gehören, mal alle Flure...

Hat vielleicht jemand eine Aufstellung was, im Rahmen der Feststellungserklärung zur Grundsteuer, nicht zur Nutzfläche gehört?

Mein aktueller Stand:

Nicht zur Nutzfläche gehören

- Kellerräume (alle? in meinem Fall sind im Keller Vorratsraum, Bierkeller, Abstellraum und Flur)

- Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung (klingt für mich nach Wohnflächenberechnung und nicht nach Nutzfläche)

- Waschküchen

- Trockenräume

- Heizungsräume

- Treppenhäuser

- Flure