Für Grundstück der Land- und Forstwirtschaft kann kein Erbbaurecht erfasst werden

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Wir haben hier ein Grundstück der Land- und Forstwirtschaft, dass mit einem Erbbaurecht belastet ist. Bei Erbbaurechten ist der Erbbauberechtigte zur Abgabe der Erklärung verpflichtet. 

Auch wenn es in der Regel eher untypisch sein mag, dass Erbbaurechtsgrundstücke unbebaut sind - hier ist es der Fall. Das Grundstück ist eine Erweiterungsfläche und derzeit vom Finanzamt als LuF-Fläche anerkannt. Es muss also möglich sein, dafür auch ein Erbbaurecht zu erklären. 

In der Erklärung kann aber das Feld Erbbaurecht nicht ausgewählt werden (es ist ausgegraut), wenn Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ausgewählt wird. 

Bitte prüfen Sie den Fehler und erlauben sie die Eingabe eines Erbbaurechts in Kombination mit LuF. 

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Schmidt, 

vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider ist die Eingabe in Elster nicht vorgesehen. Wenn das Grundstück als Land und Forstwirtschaft geführt wird, dann kann dies nur in dem Freitextfeld mit angegeben werden. Wir raten Ihnen diesbezüglich noch einmal mit Ihrem zuständigen Finanzamt Rücksprache zu halten. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung 🤗

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Schmidt, 

vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider ist die Eingabe in Elster nicht vorgesehen. Wenn das Grundstück als Land und Forstwirtschaft geführt wird, dann kann dies nur in dem Freitextfeld mit angegeben werden. Wir raten Ihnen diesbezüglich noch einmal mit Ihrem zuständigen Finanzamt Rücksprache zu halten. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung 🤗

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team