BW: Art der Nutzung Freizeitgarten LuF
Hallo Zusammen,
Ein Gartengrundstück von einem Mandanten (Grundsteuer A zugeordnet) wird privat genutzt. Zum Eigenbedarf wird Gemüse angebaut und es gibt Obstbäume. Welche Art der Nutzung muss in dem Fall angegeben werden? Kleingarten/Dauerkleingartenland scheint am ehesten zu passen, allerdings ist nicht ersichtlich ob das Grundstück in einer Kleingartenanlage liegt, was nach Bundeskleingartengesetz Voraussetzung für diese Bezeichnung ist.
An wen kann man sich in solchen Fällen generell wenden?
Sehr geehrte Frau Hahn,
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Bei dem Punkt den Sie ansprechen, handelt es sich um ein steuerfachliches Thema, bei dem uns das nötige Fachwissen fehlt.
Wir würden jedoch gerne die Community dazu einladen Ihre Frage zu beantworten.
Um das Thema für alle in der Community sichtbar zu machen, stellen wir Ihren Beitrag auf „Fachliche Frage“ um.
Kleiner Hinweis: Hier können wir nicht mitmoderieren, weil wir keine ausgebildeteten Steuerberater sind. Vielen Dank für Ihr Verständis.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team