Bei Berechnung des Grundsteuermessbetrages nach NGrStG §2 (Landwirtschaft) fehlt die Ermittlung des Gegenstandswertes (Reinertrag)

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Auf der Berechnung des Grundsteuermessbetrages Niedersachsen: NGrStG §2 Abs 2 fehlt die Ermittlung des Gegenstandswertes (Reinertrag). Bei der Berechnung nach §13 GrStG wird eine ausführliche Berechnung dargestellt. 

Unseren Mandanten ist es so nicht nachvollziehbar, wie der Gegenstandswert für die Gebührenabrechnung ermittelt wird. Wir haben dadurch sehr zeitintensive Nachfragen unserer Mandanten und müssen händisch die Beträge mitteilen. Dies kostet sehr viel Zeit. Bitte programmieren Sie dies um.

Bedienung
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Julianna-GrundsteuerDigital
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Liebes Community-Mitglied, 

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

In der Berechnung von Land- und Forstwirtschaft wird der Reinertrag berechnet. In dem Niedersachsenmodell ist innerhalb der Berechnung, die Berechnung eines Gegenstandswertes nicht vorgesehen. Den Gegenstandswert können Sie aus der Maske der F-Erklräung entnehmen. 


Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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Jasmina von GrundsteuerDigital
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Julianna-GrundsteuerDigital
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Liebes Community-Mitglied, 

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

In der Berechnung von Land- und Forstwirtschaft wird der Reinertrag berechnet. In dem Niedersachsenmodell ist innerhalb der Berechnung, die Berechnung eines Gegenstandswertes nicht vorgesehen. Den Gegenstandswert können Sie aus der Maske der F-Erklräung entnehmen. 


Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team