Berechnung Bodenwert bei zwei Bodenrichtwerten

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Hallo,

mir erschließt sich die Berechnung des Bodenwertes bei zwei BRW nicht.

Eingetragen wurde:

Image 1044


In der Berechnung wird dann ein Mittelwert (?) genommen? 

Image 1042

Das ist falsch. 

Image 1043


Wird das nur in der Berechnung so dargestellt oder auch so übermittelt? Habe leider keinen passenden Beitrag dazu gefunden.

Herzlichen Dank vorab. 

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Sehr geehrte Frau Duda, 

gerne werden wir die Berechnung anpassen, wenn wir Bescheide erhalten, die dies vorsehen. Auch wenn man den von Ihnen angehangen Paragraphen beachtet, ist immer noch Ungewiss welchen BRW man dann für die Liegenschaftszinssätze beachtet. Daher ermitteln wir einen gewogenen in unseren Berechnungen, da wir nicht wissen, in welchem Bereich das Grundstück steht. 

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Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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Philipp Kuhlmann
  • Wird überprüft
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Jasmina von GrundsteuerDigital
  • Kein Fehler

Sehr geehrte Frau Duda,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Gerne haben wir den Vorgang für Sie geprüft.

Es gibt keinen Bodenrichtwert von 0:

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Für die Berechnung setzen wir einen nach Flächenanteilen Gewichteten BRW an, da wir nicht genau bestimmen können in welcher BRW-Zone das Gebäude steht. 


Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team

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LDu

Vielen Dank für die Rückmeldung. Selbst bei Angabe von 2 BRW wird die dazu angegebene Fläche nicht mit dem jeweiligen BRW multipliziert, sondern es erfolgt eine Gewichtung. Das ist nicht korrekt. Richtig wäre, die Fläche 1 x BRW 1 und die Fläche 2 x BRW 2. Da kommt es doch nicht auf die BRW-Zone an. Die Entscheidung habe ich ja bereits vor Eintragung getroffen. Kann man dahingehend bitte den Ausweis der Berechnung ändern?  

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Sehr geehrte Frau Duda,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Wir leiten Ihre Anfrage an unsere interne Fachabteilung weiter und melden uns nach erfolgter Prüfung bei Ihnen zurück.

Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team

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Julianna-GrundsteuerDigital
  • Antwort

Sehr geehrte Frau Duda, 

gerne werden wir die Berechnung anpassen, wenn wir Bescheide erhalten, die dies vorsehen. Auch wenn man den von Ihnen angehangen Paragraphen beachtet, ist immer noch Ungewiss welchen BRW man dann für die Liegenschaftszinssätze beachtet. Daher ermitteln wir einen gewogenen in unseren Berechnungen, da wir nicht wissen, in welchem Bereich das Grundstück steht. 

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Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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