Einstellungen Postfach und Adresse anlegen?
Wir haben bei der DATEV in Nürnberg eine Postfachadresse und die ist logischerweise nicht identisch mit unseren normalen Postanschrift in BW. Wie und wo müssen wir diese Adresse richtig anlegen. Wo liegt das Validierungsproblem?
Wo und wie können wir das Postfach korrekt anlegen.
Muss der Haken bei Empfangsbevöllmachtigter stets gesetzt werden?
Sehr geehrter Herr Schmid,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir gehen davon aus, dass es um die Erklärungen F-133, F-134 und F-135 geht.
Um Ihre Frage bzgl. des Validierungsproblems zu beantworten:
Grundsätzlich geht es darum, dass Sie bei Empfangsvollmacht ein Postfach eingetragen haben möchten, aber bei Mitwirkung keine Postfachadresse zugelassen ist (nur Hausanschriften). Deswegen muss die Mitwirkung korrekt gesetzt werden. Dies ist zum Beispiel in Erklärung F-133 gelungen.
Um die Frage, ob der Haken bei Empfangsbevöllmachtigter stets gesetzt werden muss zu beantworten:
Wir gehen davon aus, es geht um Empfangsbevollmächtigte/r im Sinne von § 183 der Abgabenordnung bei der Empfangsvollmacht. Der “Haken” muss hier auf JA gesetzt werden, wenn ein Fall von § 183 AO vorliegt. Dieser liegt typischerweise dann vor, wenn man als Empfangsbevollmächtigter einer Gemeinschaft agiert.
Noch eine kurze Anmerkung: die Erklärungen F-134 und F-135, sind derzeit zur Auto-Übermittlung freigegeben, aber enthalten Validierungsfehler, deswegen wird die Übermittlung scheitern
Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch sowie ein glückliches Jahr 2023.
Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team