Unbebautes Grundstück bei Neubauvorhaben

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Es ist geplant ein Bestandsgebäude zu erweitern (Dachgeschossaufstockung) und auf demselben Grundstück zusätzlich zwei Neubauten im Hof zu schaffen. Eine Baugenehmigung liegt vor, auf welche Grundlage das Bestandsgebäude nebst Neubauten nach WEG aufgeteilt worden ist. Entsprechend sind Grundsteuerbescheide sowohl für den Bestand als auch für den Neubau ergangen. Die Fertigstellung ist erst in 2025 (!) geplant. Entsprechend handelt es sich bei der Dachgeschossaufstockung und den Hofneubauten um die Grundstücksart "unbebautes Grundstück" (so wurde es uns auch vom FA bestätigt). 


Bei der weiteren Präzisierung in der Vorerfassung in Excel (Bundesmodell) ist nun zu wählen zwischen "Bauerwartungsland" oder "Rohbauland". M. E. treffen jedoch beide Definitionen nicht auf den vorgenannten Fall zu. Bitte teilen Sie uns mit, welche Auswahl hier zu treffen ist.  

Fachlichkeit