Validierungsfehler Einspruch Bitte geben Sie eine Adresse oder ein Postfach für den 1. Einspruchsführer an

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Wenn wir versuchen einen Einspruch einzulegen kommt die angehängte Fehlermeldung.
Wo soll denn der 1. Einspruchsführer eingetragen werden? Es gibt einen Empfangsbevollmächtigten und die Adresse des Mandanten ist auch hinterlegt.

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Liebes Community-Mitglied, 

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie @vick parvulus bereits richtig kommuniziert hat, werden die Daten aus dem Grundstück bzw. der Erklärung gezogen. Bitte überprüfen Sie und korrigieren Sie Ihre Eingaben dahingehend noch einmal. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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vick parvulus

Die Einsprüche (und andere Nachrichten) ziehen ihre Daten aus dem Grundstück bzw. der Erklärung.

Es kommt daher darauf an was für ein Grundstück bzw. Erklärung hier zugrunde liegt.


Steht das Grundstück in einem Eigentumsverhältnis eines Alleineigentümers dann sollte der Einspruchsführer der Mandant sein.

Wenn es Ehegatten/Lebenspartnern gehört, dann ist es entsprechend derjenige aus den unter Eigentümern angegebenen Personen.

Wenn es eine Gemeinschaft ist, dann ist es entweder die Gemeinschaft oder, falls die Gemeinschaft nicht ausgefüllt wurde, dann ist es entsprechend eine Person aus den Eigentümern.

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Liebes Community-Mitglied, 

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie @vick parvulus bereits richtig kommuniziert hat, werden die Daten aus dem Grundstück bzw. der Erklärung gezogen. Bitte überprüfen Sie und korrigieren Sie Ihre Eingaben dahingehend noch einmal. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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jeannie kröner
Quote from Julianna-GrundsteuerDigital

Liebes Community-Mitglied, 

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie @vick parvulus bereits richtig kommuniziert hat, werden die Daten aus dem Grundstück bzw. der Erklärung gezogen. Bitte überprüfen Sie und korrigieren Sie Ihre Eingaben dahingehend noch einmal. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

Ich habe jetzt einmal nachgeschaut.

Tatsächlich lag das Problem daran, dass die Adresse der Ehefrau nicht eingetragen war.

Vor nicht allzulanger Zeit wurde immer angezeigt, dass man die Adresse des Ehegatten nicht angeben muss, wenn es dieselbe ist.

Irgendwas ist nicht ganz richtig ...