Berechnung: Zulässige Vieheinheiten pro Hektar, Zuschläge für Übermäßige Tierbestände gem. § 241 BewG

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Bei den in den Steuerberechnungen vorgenommenen Zulässigen Vieheinheiten pro Hektar gibt es m.E. einen Fehler.

Die Zulässigen Einheiten pro Hektar werden in der Berechnung automatisch (unabhängig von den bewirtschafteten Flächen) mit 2 (pro Hektar) angegeben.  Also bei beispielsweise 50 ha x 2 = 100VE.


Dies ist, grade mit Verweis auf § 241 BewG m.E. falsch, da dort auf die mir bekannte Staffelung verwiesen wird: abnehmende zulässige Vieheinheiten pro Hektar in Abhängigkeit der Größe der bewirtschafteten Flächen. (Für die ersten 20 ha jeweils 10 VE pro Hektar usw.)


Entsprechend erhalte ich in der Berechnung einen Zuschlag ermittelt, obwohl eigentlich nach der Berechnung gem. § 241 BewG keinen erhalten dürfte.


Bitte um Kontrolle und entsprechende Korrektur in der hinterlegten Formel, der auf die bewirtschafteten Flächen Bezug nehmen sollte.

Fachlichkeit
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Julianna-GrundsteuerDigital
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Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben den Vorgang geprüft und unser Produkt verbessert. Das von Ihnen beschriebene Problem sollte somit nun behoben sein.

Vielen Dank für Ihren Hinweis, bei weiteren Fragen oder Anmerkungen kontaktieren Sie uns gerne erneut 🤗

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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Daniel GrundsteuerDigital
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Julianna-GrundsteuerDigital
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