Erklärung obwohl Gebäude auf fremden Grund und Boden?

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Unser Mandant pachtet eine Parzelle auf der sein Wohnmobil steht. Im GrStMB Festsetzungsbescheid für 2022 ist von einem EFH auf fremden Grund und Boden die Rede. Das heißt doch, dass die Erklärung eigentlich nicht von ihm abzugeben ist, oder? Wieso richtet sich dann das Infoschreiben zur Erstellung der Feststellungserklärung an den Mandanten? (Auch die bisherigen Grundsteuerabgaben sind direkt an den Mandanten gerichtet)

Fachlichkeit