Identifikationsnummer für ELSTER Nachricht muss abgegeben werden

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Hallo Liebes GrSt-Digital Team,


wir sind auf folgendes Problem bei den Beantragen von FV gestoßen.

Die Identifikatiosnnummer muss angegeben werden, obwohl dies für die Feststellungserklärung selbst nicht zwingend notwendig wäre.

Gibt es eine Möglichkeit die ELSTER Nachricht ohne eine Angabe derer zu versenden? Oder muss die noch eingetragen werden?


Vielen Dank im Voraus und Liebe Grüße,

Alex

System
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vick parvulus

ELSTER setzt für verschiedene Datensätze unterschiedliche Informationen als zwingend erforderlich voraus (das ist meiner Meinung nach ziemlich behämmert) weswegen hier bei der Fristverlängerung plötzlich eine Angabe benötigt wird, die bei einer Feststellungserklärung nicht benötigt ist.

Sie müssen leider diese Angabe nachtragen damit die Nachricht versendet werden kann.

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Sophia GrundsteuerDigital
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Sophia GrundsteuerDigital
  • Kein Fehler

Liebes Community-Mitglied,

da wir von Ihnen keine Rückmeldung auf unsere Nachricht im Privatmodus erhalten haben, gehen wir davon aus, dass sich Ihre Anfrage in der Zwischenzeit erledigt hat.
Sollte dies nicht der Fall sein, kommen Sie sehr gerne erneut auf uns zu.
Wir werden dieses Thema daher vorerst mit dem Vermerk "kein Fehler" schließen.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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alex
Quote from Sophia GrundsteuerDigital

Liebes Community-Mitglied,

da wir von Ihnen keine Rückmeldung auf unsere Nachricht im Privatmodus erhalten haben, gehen wir davon aus, dass sich Ihre Anfrage in der Zwischenzeit erledigt hat.
Sollte dies nicht der Fall sein, kommen Sie sehr gerne erneut auf uns zu.
Wir werden dieses Thema daher vorerst mit dem Vermerk "kein Fehler" schließen.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

Liebes GrundsteuerDigital Team,

das Problem besteht nach wie vor, nur habe ich in der Zwsichenzeit eine Notbehelfs-Lösung genutzt. Das eigentliche Problem ist, dass die Übermittlung von ELSTER Nachrichten teilweise Angaben als zwingend erforderlich unter den Validierungsfehlern listet, die bei der eigentlichen Erklärung und bei Einlegen eines Einspruchs nicht notwendig sind. In meinem aktuellen Fall wollte ich ich eine sonstige Nachricht abschicken, um auf einen vorherigen fälschlicherweise eingelegten Einspruch aufmerksam zu machen. Der Einspruch selber hat keine Angabe einer Identifikationsnummer erfordert, die sonstige Nachricht aber schon. Konkret ging es um Erklärungsnummer F-192.


Hier wäre vielleicht eine Änderung wünschenswert solche Angaben nicht als Validierungsfehler bei den ELSTER Nachrichten anzugeben, sondern vielleicht nur als Hinweistext, damit man solche Nachrichten auch übermitteln kann. Ich hab stattdessen jetzt eine zweite ELSTER Nachricht der Kategorie Einspruch hinterhergeschickt in der ich explizit darauf Hinweise, dass es sich nicht um einen Einspruch handelt. Diese Lösung finde ich aber nicht optimal.


Liebe Grüße,

Alex

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Jasmina von GrundsteuerDigital
  • Wird überprüft

Liebes Community-Mitglied,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Gerne leite ich den Vorgang zwecks Prüfung nochmals an unsere Fachabteilung weiter.

Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team

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Sophia GrundsteuerDigital
  • Fixed

Liebes Community-Mitglied,

nochmals vielen Dank für Ihre Rückmeldung zu dem Problem, auf das Sie gestoßen sind. Wir bedauern, dass Sie in der Zwischenzeit eine Notlösung nutzen mussten.
Wir haben Ihre Anmerkungen zur Übermittlung von ELSTER-Nachrichten zur Kenntnis genommen und werden dies bei unseren zukünftigen Überarbeitungen berücksichtigen. 

In Bezug auf Ihr aktuelles Anliegen, haben wir den Vorgang nun erneut geprüft und bitten Sie, die Identifikationsnummer direkt im Grundstück einzutragen, um das Problem zu lösen. Es ist wichtig, dass Sie direkt in das Grundstück gehen und nicht in die Festellungserklärung, da die Daten in der Feststellungserklärung eingefroren sind und daher dort nicht eingetragen werden können. Vielen Dank für Ihr Verständnis. 

Sollten Sie weitere Fragen oder Anmerkungen haben, zögern Sie bitte nicht, uns erneut zu kontaktieren.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team