Physiotherapie - Gebäudeart

Avatar
  • aktualisiert
  • Diskussion (unmoderiert)

Zu welcher Gebäudeart ist eine Physiotherapiepraxis zuzuordnen?

Wie verhält sich die Einteilung, wenn ein gemischt genutztes Gebäude mit folgenden Verhältnissen vorliegt: 35% Vermietung zu Wohnzwecken und 65% Vermietung an Physiotherapiepraxis. Wie muss die Angabe der Gebäudearten erfolgen?

Fachlichkeit
Avatar
Jasmina von GrundsteuerDigital
  • Diskussion (unmoderiert)
Avatar
Jasmin S.

Beispiel gemischt genutztes Grundstück (Gewerbe & Wohnraum) (grundsteuer.de)
Soweit sie nach dem Bundesmodell gehen:

-Grundstücksart: sonstiges bebautes

-Gebäudeart: gemischt genutztes

Alles was Sie danach tun müssen, ist die Bruttogrundfläche des gesamten Gebäudes anzugeben. und Baujahr & co.

Solange Sie vorher alles abgeprüft haben (was Sie ja getan haben), sind nur wenige Angaben zu tätigen.

Nur als eine Gebäudeart wäre es nur zuzuordnen wenn die %-Aufteilung bei mind. 80% zu 20% liegt. Dann wäre es entweder nur Mietwohngrundstück oder nur Geschäftsgrundstück.

Avatar
dominique henning
Quote from Jasmin S.

Beispiel gemischt genutztes Grundstück (Gewerbe & Wohnraum) (grundsteuer.de)
Soweit sie nach dem Bundesmodell gehen:

-Grundstücksart: sonstiges bebautes

-Gebäudeart: gemischt genutztes

Alles was Sie danach tun müssen, ist die Bruttogrundfläche des gesamten Gebäudes anzugeben. und Baujahr & co.

Solange Sie vorher alles abgeprüft haben (was Sie ja getan haben), sind nur wenige Angaben zu tätigen.

Nur als eine Gebäudeart wäre es nur zuzuordnen wenn die %-Aufteilung bei mind. 80% zu 20% liegt. Dann wäre es entweder nur Mietwohngrundstück oder nur Geschäftsgrundstück.

Vielen Dank für die Rückmeldung! Angenommen es handelt sich um ein Geschäftsgrundstück, weil es sich beim Gebäude zu 100% um eine Physiotherapie-Praxis handelt. Welche Gebäudeart wäre in diesem Fall auszuwählen?

Avatar
Jasmin S.
Quote from dominique henning

Vielen Dank für die Rückmeldung! Angenommen es handelt sich um ein Geschäftsgrundstück, weil es sich beim Gebäude zu 100% um eine Physiotherapie-Praxis handelt. Welche Gebäudeart wäre in diesem Fall auszuwählen?

Das ist eine schwierige Frage, da der Gesetzgeber nicht bedacht hat, dass eine endliche Liste nicht abschließend sein kann.

Am ehesten wäre evtl. "Krankenhaus, Ärztehaus,..." oder "Betriebs- und Werkstätten".

Bei "Krankenhaus, Ärztehaus" könnte das Finanzamt aber auch auf die Idee kommen zu fragen "Warum ist da keine Steuerbefreiung, wenn es ein Krankenhaus ist?" --> vielleicht mal herausfinden was unter Ärztehaus & co. zählt.


"Betriebsstätte" scheint ein sehr allgemeiner Begriff zu sein. Eigentlich ist ja jede Filiale oder Zweigstelle eine Betriebsstätte. Ich konnte nur nicht herausfinden, ob ich im Rahmen der Grundsteuer das richtig interpretiere.